Termine für 2023 online!

Die ersten Termine für nächstes Jahr sind bereits belegbar oder in Vorbereitung. Bis dahin heißt es für dich üben, üben, üben.

Die taktische Drohne

Gemeinsam mit Markus Reisner, Oberst im österreichischen Bundesheer, hat unser Ausbildungsleiter Christian Väth ein Taschenbuch für Drohnenanwender verfasst. Es ist erhältlich über den SPARTANAT Shop: https://shop.spartanat.com/

Lehrgang "Taktischer Drohneneinsatz"

Der technologische Fortschritt im Drohnenbau ist bereits ein militärischer Faktor und wird mittelfristig auch unseren zivilen Alltag beeinflussen. Die Veranstaltung umfasst kurze Theorieeinheiten zu taktischen Grundsätzen sowie praktische Flug- und Beobachtungsübungen. Anpassungen für spezielle Nutzungsbereiche sind möglich!

Termine 2023:

5./6. Mai 

Termine für Juli und September in Vorbereitung.

 

Buchung auf www.lehrmanufaktur.com!

Teilnahmevoraussetzungen

Um an unserem Lehrgang teilnehmen zu können, sind gezielte Vorbereitung und bestimmte Voraussetzungen notwendig. 

+ Eigene Drohne (alle Modelle)
+ Entsprechende Qualifikation für alle Geräte mit mehr als 250 Gramm Startgewicht 
+ Sicherheit in einfachen Flugbewegungen
+ Drohnen-Haftpflichtversicherung
+ Angebrachte UAS-Betreiber-Nummer

Kontaktaufnahme

Lass uns in Kontakt treten! Gerne klären wir  persönlich alle auftauchenden Fragen. Egal ob Privatpersonen, Behörden oder Unternehmen.

Mail: [email protected]

Telefon:  09363 9972890


FAQ

Wo muss ich meine Drohne registrieren?
In Deutschland ist eine Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) verpflichtend. Der Drohnennutzer erhält nach der gebührenpflichtigen Registrierung eine UAS-Betreiber-Nummer. Diese Nummer muss sichtbar an der Drohne angebracht werden. Link zum Anmeldungsportal des LBA:
https://uas-registration.lba-openuav.de/#/registration/uasOperator

Welche Versicherung brauche ich?
In Deutschland ist eine Drohnen-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Für solche Privathaftpflichtversicherungen gibt es zahlreiche Anbieter.

Wo/was darf ich fliegen?
Als ziviler Drohnennutzer ist das Fliegen nur in bestimmten Teilen Deutschlands erlaubt. Es gibt No-Fly-Areas wie Flughäfen, militärische Einrichtungen oder Gefängnisse über denen ein generelles Flugverbot herrscht. Zusätzlich ist das Überfliegen von Siedlungen und Sraßen sowie die allgemeine Flughöhe reglementiert. Diese Kentnisse erwirbst du in einer fliegerischen Grundausbildung, zum Beispiel im Zuge eines Drohnenführerscheins. Wir empfehlen die Teilnahme an einer solchen Ausbildung. Je nach Gewichtsklasse (ab 250 Gramm) ist eine entsprechende Qualifikation sowieso Pflicht.